Einem Wohnungseigentümer wurde mit Zustimmung aller anderen die alleinige Nutzung einer bisher allgemeinen Gartenfläche eingeräumt. Die nicht unwesentlichen Formalitäten der entsprechenden Neuparifizierung sollten aber erst später einmal erfolgen.
Der Eigentümer hat den Garten im Laufe der Zeit etwas umgestaltet, unter anderem ein Hochbeet errichtet, woran sich dann ein paar andere gestoßen haben - und ihm das mit einer Eigentumsfreiheitsklage verbieten wollten.
Hier ist das für den Gärtner vor dem Obersten Gerichtshof noch einmal gut gegangen, weil eine Einschränkung der Zustimmung nicht abzuleiten war und auch eine Zeit lang niemand den Änderungen widersprochen hat (OGH 5 Ob 186/19t).
Das kann aber formal auch anders ausgehen, zB mangels wirksamer Nutzungsvereinbarung, Eigentümerwechsel usw. Derartige Fälle gibt es auch zu Balkongestaltungen.
Gehen Sie daher auf Nummer Sicher wenn Sie derartiges vorhaben, besonders wenn etwas für das Nutzungsrecht oder die Einbeziehung bezahlt werden soll!
Im Gesundheits- und Sozialwesen geht nichts ohne Zivildiener. Das was schon vor der Krise so. Im Normalfall - also im ordentlichen 9 Monate dauernden Zivildienst - bekommt man dort eine monatliche Grundvergütung von € 346,70. Netterweise steuerfrei.
Alles über die 9 Monate hinaus ist der außerordentliche Dienst, dafür bekommt man einen Zuschlag zur Grundvergütung € 189,0 und eine monatliche Pauschalentschädigung von € 1.292,74 brutto.
Wegen der Krise wurden Ende März rund 1500 Zivildiener in den außerordentlichen Dienst verlängert, aber ohne ihnen diese Beträge zuzugestehen. Sie verdienen also rund € 1.300,00 weniger als die anderen 2000 außerordentlichen. Argument der Ministerin: die wohnen meistens noch zu Hause - also eigentlich keines. Eine Krise darf sachliche Rechtfertigung und Gleichheitsgebote nicht aushebeln.
Deshalb haben wir Betroffenen kostenfreie Beratung angeboten, Anträge gestellt und Bescheidbeschwerden eingebracht bzw. auch Muster zur Verfügung gestellt. Entscheidungen sind noch offen.